Unser ambulanter Pflegedienst bietet eine Vielzahl von Leistungen im Bereich der Altenpflege und Krankenpflege , um Senioren und pflegebedürftige Menschen in Ihrem Zuhause bestmöglich zu unterstützen. Zu unseren Leistungen gehören unter anderem:
Grundpflege nach SGB XI (Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens). Die Leistungen der Grundpflege bestehen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität.
• Ganzkörper- und Teilwaschungen
• Duschen und Baden
• Durchführung von Prophylaxen
• Hilfe beim An- und Auskleiden
• Lagerungen
• Mobilisation
• Hilfe beim Ausscheiden
• Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Die medizinische Behandlungspflege ist Teil der häuslichen Pflege. Diese wird nach SGB V nur auf ärztliche Verordnung genehmigt. Träger der Leistungen sind somit die Krankenkassen, nicht die Pflegeversicherung. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Behandlungspflege, nachdem sie von einem Arzt verordnet wurden.
Behandlungspflege nach SGB V (ärztlich verordnete pflegerische Leistungen)
Die Möglichkeit, in ihrer vertrauten Umgebung versorgt zu werden, ist für pflegebedürftige oder ältere Menschen von unschätzbarem Wert. Die richtige häusliche Betreuung erlaubt ihnen, ihre Gewohnheiten beizubehalten und unabhängig zu bleiben. Gleichzeitig wirkt sie sich positiv auf das emotionale Befinden aus. Unsere freundlichen Pflegekräfte sind mit allen Anforderungen vertraut und garantieren beste Betreuung mit Feingefühl und Respekt.
• Stundenweise Betreuung (Arztbesuche, Behördengänge usw.)
• Häusliche Betreuung
• Fragen Sie nach unseren individuellen Betreuungsleistungen
Wir versorgen die Menschen in ihrer vertrauten Umgebung. Manchmal sind das nur einige Stunden am Tag, andere Situationen hingegen können eine umfassende Betreuung erfordern.. Unsere Pflegekräfte sind gut ausgebildet und erfahren, zuverlässig, einfühlsam und diskret. Pflege mit Herz stellt Ihnen ein individuelles Betreuungsprogramm für Sie zusammen.
• Einkäufe & Besorgungen
• Reinigung der Wohnung
• Wäsche waschen
• Sie wünschen sich andere Leistungen im Bereich Hauswirtschaftliche Versorgung?
Beratungseinsatz/Pflegegutachten § 37/3
Der Nachweis über eine Beratung ist vorgeschrieben und muss der Pflegekasse vorgelegt werden. Sollte dieser Nachweis nicht erfolgen, kann die Pflegekasse die Pflegegeldzahlung kürzen oder einstellen.
Durch die Pflegeberatung können Pflegekenntnisse für eine eigenständige Durchführung der Pflege vermittelt bzw. vertieft werden und pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen gemindert werden. Wir informieren Sie über Hilfsmittel und Rehabilitationsleistungen und sind auch dann für Sie da, wenn die bestehende Versorgung durch einen anderen Pflegedienst besteht.
Die Vergütung des Beratungseinsatzes erfolgt über die Pflegekassen
Unsere Zusatzleistungen enthalten Leistungen, die nicht von den Sozialversicherungen übernommen werden. Ziel ist es, dem Kranken- oder Pflegebedürftigen und dessen Angehörigen ein auf seinen individuellen Bedarf zugeschnittenes Servicepaket anzubieten.
• 24-Stunden Rufbereitschafft
• Unterstützung bei ihrer Korrespondenz mit den Kranken- und Pflegekassen
• Verhinderungspflege
• Nachsorge bei Krankenhausbehandlungen
• Pflegeberatung nach §37 SGB XI
• Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI
• Beratung und Schulungen für pflegende Angehörige
• Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b
• Bezugspflege
• Essensservice
• medizinische / podologische Fußpflege
• Friseur bei ihnen Zuhause
• Hausnotruf
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